Röntgen – Wartungen und Konstanzprüfungen für Röntgenanlagen in der Zahnarztpraxis

Digitale Konstanzprüfung für Röntgen in der Zahnarztpraxis 

digitale Röntgengeräte sind wahre Hightech-Anlagen. Doch auch sie arbeiten nur bis zu einem gewissen Grad zuverlässig. Ohne regelmäßige Wartung und Pflege kann ihre Bildgebungsleistung und der Strahlenschutz stark beeinträchtigt werden. Deshalb werden in der Röntgenverordnung (RöV) verschiedene Geräteprüfungen, wie zum Beispiel die sogenannte Konstanzprüfung, vorgeschrieben. Was genau Sie hinsichtlich der Kontrollen beachten müssen, haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst.

Qualitätssicherung beim Röntgen

Um im Sinne des Strahlenschutzgesetzes bei der Verwendung von digitalen Röntgeneinrichtungen in der Zahnarztpraxis jederzeit die Sicherheit Ihrer Patient:innen und Anwender:innen gewährleisten zu können, sollten Sie regelmäßig die Qualität der Aufnahmen sowie die Einhaltung der Vorgaben zur Strahlendosis sicherstellen.

Mit wiederkehrenden Geräteprüfungen sichern Sie aber nicht nur die Qualität und Aussagefähigkeit der Bilder, bei möglichst geringer Strahlenbelastung, sondern verringern auch die Stör- und Fehleranfälligkeit der Geräte.

Abnahme- und Konstanzprüfung

Vor Inbetriebnahme in der Zahnarztpraxis wird jede Röntgeneinrichtung durch den Hersteller oder Lieferanten einer Abnahmeprüfung unterzogen, um den Ausgangszustand des Gerätes, unter Einhaltung bestimmter Bezugswerte festzuhalten. 

Während der Konstanzprüfung werden die einzelnen Parameter der gesamten Bildkette, auf die Einhaltung der Toleranzen überprüft.

Intervall für die Konstanzprüfung in der Zahnarztpraxis

Nach Röntgenverordnung § 16 (3) muss regelmäßig, im Rahmen der Konstanzprüfung, an jedem Röntgengerät, die Bildqualität kontrolliert werden. Üblicherweise können sich darum die Praxismitarbeiter:innen selbst kümmern, sofern sie über die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz verfügen.

Zusätzlich ist bei 3D-Geräten eine Prüfung der Bildempfängerdosis, durch einen Techniker durchzuführen.

Durchführung der Konstanzprüfung

Wie genau die Durchführung von Abnahme- und Konstanzprüfungen für dentale Röntgengeräte aussehen soll, ist in § 116 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), der aktuellen Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL) sowie in den DIN-Normen 6868-2 und 6868-157 beschrieben. Hier können Ihnen die erfahrenen Kolleg:innen von GERL. Dental weiterhelfen.

Je nach Geräteart müssen Auflösung, Grauwerte, Kontraste und das Nutzstrahlenfeld kontrolliert werden. Außerdem müssen die erstellten Aufnahmen auf Artefakte geprüft werden.

Befundmonitore prüfen

In der digitalen Diagnostik muss mindestens ein Monitor in der Zahnarztpraxis als Befundmonitor definiert und gekennzeichnet werden. Dieser Monitor ist als Teil der Bildkette, ebenfalls, einer Abnahme- und Konstanzprüfung zu unterziehen. 
Befundungsmonitore mit einer Inbetriebnahme nach dem 01.05.2015 werden mittels TG18-OIQ- bzw. TG18-UN80-Testbild arbeitstäglich und zusätzlich, je nach Geräteart und Raumklasse, halbjährlich vom Praxispersonal selbst geprüft. Die jährliche oder fünfjährliche Überprüfung nach DIN 6868–157 wird durch den Techniker oder die Technikerin des Fachhändlers bewerkstelligt.

Dokumentation

Die Aufbewahrungsfrist der Ergebnisse und Bilder von Abnahme- und Konstanzprüfungen beträgt zehn Jahre nach Abschluss der Prüfung.

Gerätespezifische Kontrollen und Wartungen

Neben der regelmäßigen Konstanzprüfung sollten Sie für Röntgeneinrichtungen außerdem jährliche, gerätespezifische Kontrollen und Wartungen einplanen. 
Dabei werden die Antriebsstränge und Laufbereiche des Gerätes gereinigt und geschmiert. Es werden die Kabelstränge und Lichtleiter sowie deren Führung überprüft und das Strahlenfeld kalibriert. 

Diese Herstellerempfehlungen gelten für Panoramaröntgengeräte (2D und 3D), Fernröntgenanlagen (Ceph), Kleinröntgengeräte und Scanner, ebenso für Monitore. Auch hier können die Wartungsintervalle je nach Herstellervorgabe abweichen.

Sowohl die jährliche Konstanzprüfung als auch die gerätespezifischen Kontroll- und Wartungsarbeiten übernehmen gern unsere qualifizierten Techniker:innen von GERL. Dental für Sie. Unsere Mitarbeiter:innen verfügen über ein großes Know-how und können Sie, bei der Umsetzung der QS-Richtlinien bestens unterstützen.

Gern unterstützen wir sie auch bei der Zusammenstellung der Daten für die Abfrage zur Qualitätssicherung der jeweiligen Ärztekammer.

Wir bieten Ihnen auch diese Dienstleistungen in Form interessanter Wartungsverträge an, so dass Sie sich voll und ganz auf Ihre zahnärztliche Tätigkeit konzentrieren können.

Wir beraten Sie gern umfassend zu diesem Thema.

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