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21.3.2022

Barrierefreiheit in der Zahnarztpraxis – Nicht nur Pflicht, sondern auch Chance

Barrierefreiheit in der Zahnarztpraxis – Nicht nur Pflicht, sondern auch Chance

Barrierefreies Planen und Bauen ist seit einigen Jahren ein großes Thema. Grund ist unsere immer älter werdende Gesellschaft und die damit steigende Pflegebedürftigkeit. Denn, um die Mobilität bis ins hohe Alter zu gewährleisten, bedarf es einiger Rahmenbedingungen. Zum Beispiel der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, an Orten des täglichen Bedarfs und selbstverständlich auch in Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Genau das wurde rechtlich auch bereits in verschiedenen Gesetzen festgeschrieben. Neben dem Grundgesetz und der UN-Konvention machen die Landesbauordnung und das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ebenso wie die DIN (18040 / Teil 1) Vorgaben zur Barrierefreiheit und deren Umsetzung.

Bauvorgaben

Und auch für Ihre Zahnarztpraxis gelten ganz bestimmte Richtlinien. Diese sollten Sie aber nicht nur vor dem rechtlichen Hintergrund auf dem Schirm haben, sondern auch im Sinne der dauerhaften Erhaltung Ihres Patientenstammes.

Zwar kennen wir den Unmut, der bei der Umsetzung von geforderten Maßnahmen zur Barrierefreiheit aufkommen kann, durch unsere jahrzehntelange Erfahrung in der Begleitung von Um- und -neubauten nur zu gut – die Forderungen des Bauamtes sind aber oftmals kaum verhandelbar, besonders, wenn der Bauantrag bereits eingereicht und beanstandet wurde. Tatsächlich gibt es eben aber auch Gründe im Rahmen eines Umbaus oder gar einer Neugründung den Weg der Barrierefreiheit ohne „äußeren Druck“ zu gehen: So erschaffen Sie sich selbst die Chance, Ihre Patient:innen durch alle Lebensphasen hinweg in Ihrer Praxis zu halten.

Barrierefreiheit ist mehr als nur „Rollstuhlrampe“

Beim Thema Barrierefreiheit denkt man unwillkürlich zunächst einmal an Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Aber das barrierefreie Bauen kommt noch vielen anderen zugute. Das sind einerseits Personen, die ganz offensichtlich zum Beispiel durch den Verlust des Hör- oder Sehvermögens eingeschränkt sind. Andererseits handelt es sich um Menschen, die durch einen Unfall oder Krankheit nur temporär auf Hilfe angewiesen sind. Und auch Besucher:innen mit Kinderwagen werden Ihre barrierefreien Räume sehr zu schätzen wissen.

Konkrete Maßnahmen in der Planung

Elementar für die barrierefreie Planung ist die schwellenlose Erreichbarkeit des Gebäudes an sich sowie dessen horizontale Erschließung innerhalb. Diese lassen sich durch Aufzüge, Rampen, ebenerdiges Bauen oder auch Treppenlifte herstellen. Im gleichen Zuge sind Durchgangsbreiten in Praxen von mindestens 90 cm zum Praxiseingang und dem Wartezimmer, den Sanitäreinrichtungen, den Röntgenräumen sowie zu mindestens einem Behandlungszimmer notwendig.

Die DIN (18040 / Teil 1) definiert aber nicht nur, wie Bewegungsflächen beschaffen sein sollen, um einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen. Sie macht ebenso Angaben zu optimalen Greifhöhen für die Besucher:innen. Um diese Vorgaben zu erfüllen, kann es sinnvoll sein, im Empfangsbereich unterfahrbare oder absenkbare Möbel zu installieren. Alternativ können Sie auch mit einem individuell gestalteten Podest auf unterschiedliche Bedürfnisse, zum Beispiel von Kindern oder kleineren Menschen, eingehen.

Barrierefreiheit für Hör- und Sehgeschädigte

Neben den Maßnahmen, die sich vorrangig mit der Bewegungsfreiheit befassen, lässt sich auch akustisch barrierefrei gestalten. Hierfür gibt es zum Beispiel spezielle Höranlagen, die die Verständigung mit schwerhörigen Personen erleichtern.

Menschen, deren Sehleistung beeinträchtigt ist, benötigen hingegen Unterstützung bei der Raumwahrnehmung. Je nachdem, wie sehr das Sehen eingeschränkt ist, können ihnen visuelle und taktile Kontraste zwischen einzelnen Farben und Materialien von Boden und Wand beim Zurechtfinden in der Praxis helfen. Ein visuelles Leitsystem mit deutlich erkennbarer Beschriftung unterstützt zusätzlich. Achten Sie dabei gleich auf die Verwendung einfacher Sprache, um allen die Orientierung zu erleichtern.

Bei der Raumplanung sollten Sie zudem auf großzügige und eindeutige Grundrisse setzen, um eine größtmögliche Barrierefreiheit zu gewährleisten. Dazu gehört unter anderem die Gestaltung eines barrierefreien WCs und dessen Erreichbarkeit. Wir wissen allerdings, dass gerade hier in Praxen häufig Diskussionsbedarf besteht. Das barrierefreie WC benötigt zwar etwas mehr Platz und die Ausstattung mit Stützgriffen und Notrufanlage kann an die Sterilität eines Krankenhauses erinnern. Das muss aber nicht sein. Auch ein barrierefreies WC kann optisch ansprechend gestaltet werden. Verwenden Sie hier edle Farben, Materialien und Leuchtmittel, die ins Gesamtkonzept passen und integrieren Sie einen ausklappbaren Wickeltisch, um die geräumige Fläche besser zu nutzen.

Barrierefreiheit wird immer wichtiger

Durch den gesellschaftlichen Wandel und die wachsende Bedeutung der Barrierefreiheit, wird es die Herausforderung der Entwurfsplanung sein, sich so zu reformieren, dass das barrierefreie Planen einen ähnlichen Stellenwert erhält wie andere Rahmenbedingungen der Architektur (bspw. Brandschutz).

In diesem Zusammenhang wird die Planung von Räumen immer herausfordernder. Durch eine Fülle an verfügbaren Materialien, Möbeln und Oberflächen sind Ihnen für eine ganzheitliche Gestaltung jedoch kaum Grenzen gesetzt.

Sie benötigen Unterstützung bei der Planung und Umsetzung Ihrer barrierefreien Praxis? Kontaktieren Sie unsere Spezialist:innen von GERL. BauArt gerne per Mail: bauart@gerl-dental.de oder rufen Sie unsere Service-Hotline unter 0800-801090-3 an.

(Montag bis Donnerstag 8:00 bis 17:00 Uhr / Freitag 8:00 bis 16:00 Uhr).

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