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15.11.2021

Ideen für das Behandlungszimmer, sodass sich die Patient:innen wohlfühlen

Ideen für die Gestaltung Ihres Behandlungszimmers

Im Gegensatz zum Warte- und Empfangsbereich oder den Sozialräumen der Praxis haben Sie für die Gestaltung Ihrer Behandlungsräume weniger Spielraum. Hier müssen bestimmte hygienische und bautechnische Vorgaben eingehalten werden. Wie Sie Ihre Behandlungszimmer trotz der geltenden Richtlinien individuell einrichten, lesen Sie hier.

Bautechnische Anforderung: Arbeitsschutz und Hygiene

Neben den baurechtlichen Anforderungen müssen Sie bei der Planung Ihrer Behandlungsräume in der Zahnarztpraxis auch diverse Hygienerichtlinien beachten. Die meisten Vorgaben hierzu finden sich in den RKI-Richtlinien sowie im Arbeitsschutzgesetz.

Unter anderem gibt das RKI vor, dass sich in Ihrem Behandlungszimmer mindestens ein Handwaschbecken mit Armaturen befinden muss, die nicht nur mit der Hand bedienbar sind. Und auch die Spender für Handreinigungs-, Desinfektions- und Pflegemittel müssen ohne Handberührung bedienbar sein. Außerdem müssen Sie Spender mit Einmalhandtüchern zum Trocknen der Hände bereitstellen. Arbeitsflächen, Fußböden und Oberflächen der Arbeitsgeräte sollten leicht zu reinigen und desinfizierbar sein.

Empfohlen wird, dass die Grundfläche von Behandlungs- bzw. Prophylaxeräumen mindestens 12 m² beträgt, um ausreichend Bewegungsfreiheit zu gewährleisten. Sorgen Sie für Ihre Mitarbeiter:innen und Patient:innen außerdem für einen optimalen Sonnenschutz.

Lichtgestaltung

Innerhalb des Behandlungszimmers finden sich, wie in den meisten anderen Funktionsbereichen der Zahnarztpraxis unterschiedliche Beleuchtungsarten. Neben der allgemeinen Grundbeleuchtung, deren Ziel es ist einen Raum gleichmäßig zu erhellen, findet sich auch die sekundäre Beleuchtung. Hier liegt der Fokus darauf, bestimmte Bereiche stärker auszuleuchten oder auch zu betonen. Während die geforderte Grundbeleuchtung im Behandlungszimmer mit 500 Lux angegeben wird, braucht es laut Arbeitsstättenrichtlinie im Patientenbereich bereits mindestens 1.000 Lux, im direkten Bereich der Mundhöhle steigert sich dieser Lichtbedarf laut DIN 5035 zur Beleuchtung im Gesundheitswesen auf mindestens 5.000 Lux.

Für die individuelle Gestaltung können Sie mittlerweile aus einer große Zahl an Decken- und Hängelampen oder LED-Panelen ganz nach Ihrem persönlichem Geschmack und passend zum Stil Ihrer Praxis wählen.

Möbel im Behandlungszimmer

Der Schwerpunkt Ihres Behandlungsraumes ist definitiv die Behandlungseinheit – nicht nur fachlich gesehen, sondern auch, was die optische Gestaltung angeht. Nutzen Sie Ihren Behandlungsstuhl deshalb auch als Designelement. Diesen unterstreichen Sie über die Wahl des passenden Gehäuses und die Individualisierung der Polsterfarbe. Beides sollte idealerweise zum Branding Ihrer Praxis passen.

Doch auch Ihre Behandlungszeile bietet die Möglichkeit zur individuellen Gestaltung.

Die Materialien und Oberflächen, die es heute zur Möblierung von Zahnarztpraxen auf dem Markt gibt, gewährleisten Langlebigkeit gegen mechanische und chemische Einflüsse, trotz aufwendig gestalteter Optik. Die meisten Hersteller von Behandlungszeilen bieten Möbeldesign in den unterschiedlichsten Farben und Strukturen an, was dabei helfen kann, das eigene Praxisprofil zu stärken. Hierbei wird das Behandlungszimmer, als Herzstück der Praxis, für die Patient:innen persönlicher und nahbarer. Wichtig ist es, ein Gleichgewicht zwischen der benötigten Funktionalität und der gewünschten Optik herzustellen.

Mehr Patientenkomfort

Wenn Sie Ihr Behandlungszimmer planen, achten Sie nicht nur darauf, den Praxisstil umzusetzen, sondern auch, Ihren Patient:innen etwas Gutes zu tun. Schon mit kleinen Elementen zaubern Sie mehr Komfort für Ihre Praxisbesucher:innen.

Stellen Sie zum Beispiel eine Sitzgelegenheit für Begleitpersonen auf. Montieren Sie Haken an der Wand zum Aufhängen von Jacken oder Taschen. Möglicherweise können Sie sogar über eine kleine „Waschnische“ mit Spiegel nachdenken, wo Patienten das Behandlungsergebnis begutachten oder sich kurz zurecht machen können, bevor sie die Praxis verlassen. Gerade bei auf Ästhetik ausgerichteten Praxen kann so ein Angebot Ihre Leistungen positiv unterstreichen.

Für alle Praxen wiederum ist es eine Überlegung wert, Entertainment-Möglichkeiten im Behandlungsraum einzuräumen. Musikplayer, Fernseher oder VR-Brille können Ihren Patient:innen Ablenkung bieten und ihnen so die Behandlung angenehmer machen. Im Zweifel tut es aber auch ein Foto-LED-Panel über dem Behandlungsstuhl.

Dekoration im Behandlungsraum

Klassische Dekorationsgegenstände zum Hinstellen oder echte Pflanzen sind aus Hygienegründen im Behandlungszimmer nicht erlaubt. Arbeiten Sie hier stattdessen mit anderen Dekorationselementen, wie: Vorhängen, Hochwertigen Bildern, Wandbemalungen oder Deckenbildern und/oder- beleuchtung.

Um ein modernes Erscheinungsbild sollten Sie hier darauf achten, dass die einzelnen Farben, Muster und Motive zum Rest der Praxis passen und ein stimmiges Gesamtbild ergeben.

Wenn Sie gerade eine Praxis neu planen oder über eine Modernisierung nachdenken, unterstützen wir Sie gern bei der Einrichtung Ihrer Räumlichkeiten. Unsere Designexperten kreieren mit Ihnen gemeinsam ein Wartezimmer, das perfekt zu Ihnen passt und Ihre Patient:innen begeistern wird.

Wenden Sie sich gern per Mail an bauart@gerl-dental.de oder an unsere Service-Hotline unter 0800-801090-3 (Montag bis Donnerstag 8:00 bis 17:00 Uhr / Freitag 8:00 bis 16:00 Uhr).

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