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8.10.2021

KIM – Kommunikation im Medizinwesen und was Sie darüber wissen müssen

Seit Inkrafttreten des eHealth-Gesetzes 2016 kommen auf die Zahnarztpraxis immer wieder technologische Neuerungen zu. Oft handelt es sich dabei um das viel diskutierte und aufwendig geplante Thema Telematikinfrastruktur (TI). Über die TI soll in Zukunft sämtlicher Informationenfluss von medizinischen Daten sowie die Kommunikation zwischen den teilnehmenden Institutionen laufen. Ein wichtiger Bestandteil der TI ist der KIM (Kommunikation im Medizinwesen) Fachdienst. Was KIM genau ist, welche Fristen Sie beachten sollten und mit welchen Kosten Sie in diesem Zusammenhang rechnen müssen, lesen Sie hier.

KIM – was ist das?

Der Fachdienst KIM ist eine Art verschlüsselte E-Mail-Kommunikation. Er bietet Praxen, Krankenhäusern, Apotheken, Krankenkassen sowie anderen Einrichtungen des Medizinwesens die Möglichkeit, Dokumente digital direkt aus dem Praxisverwaltungssystem über die Datenautobahn der Telematikinfrastruktur zu versenden. KIM soll sicherstellen, dass die sensiblen Patientendaten von Unbefugten weder eingesehen, gefälscht noch manipuliert werden können.

Das Gesetz hinter KIM

Die gesetzliche Basis für KIM bilden das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) und das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG). Ursprünglich wurde der Übermittlungsdienst unter dem Namen KOM-LE (Kommunikation der Leistungserbringer) eingeführt. In 2020 nannte die gematik den Dienst in Kommunikation im Medizinwesen um. Damit sollte die Öffnung der Nutzergruppen über die Leistungserbringer hinaus deutlich gemacht werden.

Ab wann ist KIM Pflicht für die Zahnarztpraxis?

Die Einführung der KIM-Dienste ist aktuell an zwei Anwendungen geknüpft: Den elektronischen Arztbrief (eArztbrief) und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Daran lehnen sich auch die wichtigsten Termine an, die Sie im Blick behalten sollten.

Schon seit Mitte letzten Jahres wurde der Versand und Empfang von eArztbriefen über eine Pauschale gefördert. Seit 1. April 2021 können nur noch per KIM übermittelte eArztbriefe abgerechnet werden.

Für alle Praxen ist es darüber hinaus ab dem 1. Oktober 2021 per TSVG verpflichtend, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer Patient:innen elektronisch als eAU an die Krankenkassen zu verschicken. Voraussetzung ist dabei immer, dass Ihre Patient:innen dem elektronischen Versand zugestimmt haben.

Was brauche ich dafür?

Um die Kommunikationsdienste nutzen zu können, müssen Sie sich bei einem KIM-Anbieter registrieren. Je Betriebsstätte benötigen Sie mindestens eine KIM-E-Mail-Adresse. Es ist aber auch denkbar, eine Adresse je Behandler:in anzumelden. Die Registrierung wiederum ist nur möglich, wenn Ihre Praxis bereits an die TI angebunden ist. Neben dem Anschluss an die TI benötigen Sie außerdem ein ePA-Upgrade (PTV4) für Ihren TI-Konnektor sowie einen persönlichen, elektronischen Heilberufeausweis (eHBA).

Kosten und Erstattung

Um die Digitalisierung der Praxen und den Ausbau der TI voranzutreiben, wurden spezielle Förderungen und Erstattungen festgelegt. Für das Konnektor-Upgrade zur Nutzung von KIM erhalten Sie als Vertragszahnarztpraxis einmalig eine Pauschale von 530 Euro. Außerdem werden Ihnen einmalig 100 Euro für die Anschaffung von KIM sowie monatlich 16 Euro für zwei KIM-Adressen erstattet. Hierzu müssen Sie der zuständigen KZV den Nachweis erbringen, dass die benötigten technischen Bestandteile in der Praxis installiert und funktionsfähig sind.

Seit Juli 2020 können Sie des Weiteren eine Strukturförderpauschale zusätzlich zu jedem versendeten eArztbrief in Anspruch nehmen (1 EBM-Punkt, 10,99 Cent über GOP 01660 auf 3 Jahre begrenzt).

Wo kann ich eine KIM Adresse bestellen?

KIM-Adressen können Sie direkt über unseren Partner bestellen. Die Installation und den technischen Support erhalten Sie direkt von uns! Unter folgenden Link  https://direkt.telekonnekt.de/partner/gerldental/praxen kommen Sie auf das Bestellportal um Ihre persönliche KIM-E-Mail-Adresse zu sichern.