Vorgaben zu Lager- und Transporttemperaturen - Das müssen Sie in der Praxis beachten

Wussten Sie, dass es für fast jedes dentale Produkt eine gesetzliche Temperaturvorgabe gibt? Ja, richtig gelesen! Nicht nur Arzneimittel, sondern unter anderem auch Instrumente oder Materialien benötigen bei Transport und Lagerung bestimmte Temperaturen, damit einerseits die Sterilität oder Funktionalität der Produkte erhalten bleibt und andererseits keine Gefahr von den Produkten ausgeht (z. B. Chemikalien).

Temperatur bei Lagerung sicherstellen
Das heißt für Sie ganz konkret: Sie müssen gewährleisten, dass die dentalen Artikel in Ihrer Praxis entsprechend gelagert werden. Und zwar über die gesamte Haltbarkeit des Produktes. Es gelten aktuell diverse Gesetze, die entsprechende Lager- und Transportvorgaben beinhalten.

Unter anderem finden Sie wichtige Hinweise in den folgenden Verordnungen:

  • MDR – Medical Device Regulation (EU 2017/745)
  • AMG – Arzneimittelgesetz
  • AM-HandelsV – Arzneimittelhandelsverordnung
  • PSA – Verordnung über Persönliche Schutzausrüstung (EU 2016/425)
  • Kosmetik V – Kosmetik-Verordnung
  • TRGS 510 – Technische Regeln für Gefahrstoffe (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern)
  • REACH –  REACH-Verordnung (EU 1907/2006)
  • GDP – Good Distribution Practices (2013/C 343/01)

 

Doch welche Temperaturen gelten denn nun für die Lagerung? Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Die speziellen Vorgaben zum einzelnen Produkt finden Sie in der beiliegenden Bedienungsanleitung oder Packungsbeilage, häufig finden Sie diese Angabe auch bereits auf der Umverpackung. Oftmals geht es hierbei aber nicht um eine konkrete Gradzahl, sondern um einen Temperaturbereich. Starke Temperaturschwankungen können sich häufig negativ auf die Beschaffenheit der Produkte auswirken und das Wohl Ihrer Patient:innen gefährden. Werden vom Hersteller übrigens keine Angaben gemacht, spielt die Temperatur auch keine Rolle. Das ist aber tatsächlich nur selten der Fall. Schauen Sie also im Zweifel lieber einmal mehr nach!

Wie Transporttemperatur prüfen?
Wichtig ist außerdem, dass die Kühlkette schon von der Produktion der Waren bis zum Gebrauch eingehalten wird. Die Temperaturvorgaben gelten also nicht nur für die Lagerung bei Ihnen in der Praxis – bereits beim Transport zwischen Hersteller, Großhändler, Händler und schließlich den Verbraucher:innen muss ein durchgängiges System der Kühlung bestehen.

Aber wie prüfen Sie, dass auf dem Transport zu Ihrer Praxis schon alle Vorgaben zur Temperatur eingehalten wurden? Das können Sie leider nicht so einfach! Hier müssen Sie sich auf die Angaben der Lieferunternehmen verlassen.

Unser Versprechen an Sie
Wir achten darauf, dass alle Produkte stets mit der nötigen Sorgfalt behandelt werden und unter Einhaltung aller Bestimmungen bei Ihnen ankommen.

Artikel, die Sie bei GERL. Dental erwerben, werden von unserem Zentrallager aus versendet, das zusammen mit der angehängten Logistik von der Dental Union koordiniert wird. Um den oben genannten gesetzlichen Auflagen gerecht zu werden, ist das Zentrallager mit insgesamt über 94.000 Artikeln klimatisiert. Zusätzlich stehen spezielle Kühlkammern und Kühlbereiche bereit, für Produkte, die eine niedrigere Temperatur benötigen. Unter https://www.dental-union.de/downloads/dokumente.html können Sie die entsprechenden Nachweise einsehen.

Mit der Lieferung temperatursensibler Produkte betrauen wir zuverlässige Transport-Dienstleistungspartner wie trans-o-flex, die Erfahrung in der leitlinienkonformen Auslieferung der Waren haben. So stellen wir sicher, dass alle Vorschriften eingehalten werden und unsere Produkte in der höchsten Qualität bei Ihnen ankommen.

Beinhaltet eine Bestellung mindestens ein temperatursensibles Produkt, so wird die gesamte Lieferung mit trans-o-flex versendet. Hierfür werden einmalig Kosten in Höhe von 3,50 € erhoben.

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