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15.10.2021

Zahnärtzliche Schlafmedizin! Schnarcherschienen zukünftig Kassenleistung?

Zahnärtzliche Schlafmedizin – „Schnarcherschienen“ zukünftig Kassenleistung?

Das Thema Schlafmedizin hat in den letzten Jahren vermehrt Einzug in zahnärztliche Praxen gehalten. Aus diesem Grund möchten wir Sie hiermit für dieses interessante Thema sensibilisieren, vielleicht erweitern auch Sie zukünftig Ihr Praxisportfolio?

Kurz erklärt: Atemaussetzer während der Schlafphase, die obstruktive Schlafabnoe (OSA), werden in vielen Fällen durch Verengung der Atemwege verursacht. Dies tritt hauptsächlich bei Schlafpositionen in Rückenlage auf, da der Unterkiefer und die Zunge in dieser Position durch Muskelentspannung, die Atemwege verengen kann. Die Aussetzer sind teilweise länger als 10 Sekunden und können über 30 Mal pro Stunde auftreten.

Die Apnoe ist ein ernstes Problem mit weitreichenden Folgen, wie: dauerhafte Müdigkeit, Leistungsabfall, Bluthochdruck, Schlaganfall, Herzerkrankungen etc.

Betroffen sind laut Studie von K.A.Franklin, E.Lindberg und J.Thorac aus August 2015 bis zu 20% der Weltbevölkerung, wovon lediglich knapp 4% diagnostiziert werden.

Sollte, nach einer entsprechenden Diagnose, eine Anpassung des Lebensstils in Form von Sport und Gewichtsverlust keine Abhilfe schaffen, wird in den meisten Fällen eine CPAP-Maske (Continous Positive Airway Pressure) zur maschinellen Unterstützung der Atmung in der Nacht als Behandlung verschrieben. Durch die dauerhafte Nutzung, kommt es zu einer sehr hohen Nicht-Akzeptanz-Rate von 50–83% durch Unbequemlichkeit und Geräuschemission in einem Zeitraum von 6–60 Monaten.

Eine Alternative kann in leichten bis mittelschweren Fällen, unter Umständen auch in schweren Fällen bei Ablehnung der Atemmaske, eine Protrusionsschiene oder sogenannte Schnarcherschiene sein. Hierbei ist auf die S3-Richtlinie der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) hinzuweisen, die die Therapie mit Schlafabnoe-Schienen als evidenzbasiertes Therapiemittel zur Behandlung leichter bis mittelschwerer OSA mit dem Empfehlungsgrad A, bzw. Evidenzgrad 1a, 1b und 1c ausweist.

Bei der Schlafabnoe-Schiene wird der Unterkiefer durch gegenseitige patientenindividuelle Fixierung der Unter- und Oberkieferschiene sanft in Protrusionslage gebracht, sodass das Gewebe und vor allem die Zunge nach vorn gezogen werden und die Verengung der Atemwege deutlich reduziert wird. Der Vorteil dieser Behandlung ist ein eine starke Akzeptanz der Therapie von bis zu 86%.

Kann eine Überdrucktherapie mit einer CPAP-Atemmaske nicht erfolgreich eingesetzt werden, dürfen Zahnärzte, laut Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vom November 2020, diese verordnen. Die vertragsärztliche Leistung kann verordnet werden, sobald die BEMA-Gebührenziffer vorliegt. Hierzu ist zum aktuellen Zeitpunkt noch kein genauer Termin bekannt.

Ein intraorales Schnarchtherapiegerät (IST-Gerät, auch Schlafapnoeschiene oder Schnarcherschiene) ist im Gebührenverzeichnis der GOZ nicht beschrieben. Zahnärztliche Leistungen, die nicht in der GOZ oder in dem für Zahnärzte geöffneten Bereich der GOÄ abgebildet sind, können gemäß § 6 Abs. 1 GOZ unter Beachtung bestimmter Kriterien analog berechnet werden.

Die Herstellung einer solchen Schlafabnoe-Schiene erfolgt entweder über den analogen Weg mit Hilfe eines GEORGE GAUGE-Bissregistrierungsschlüssels, mit der die Protrusionslage des Unterkiefers am Patienten festgelegt und mit der Abformung zur Artikulierung der Modelle an das Labor oder den Fertigungspartner übergeben wird.

Der smartere Weg ist die digitale Erfassung der Kiefer samt therapeutischer Bisslage, mit Unterstützung der GEORGE-GAUGE-Bissregistrierung über einen leistungsfähigen Intraoralscanner. Vorteil ist neben den bekannten Argumenten zu Intraoralscannern, der direkte Datenversand an das Praxislabor, gewerbliche Labor oder den Fertigungspartner.

Als Fertigungspartner können hier beispielhaft die Firmen ResMed, SomnoMed oder Panthera genannt werden. Aber auch zahlreiche gewerbliche Labore haben sich mittlerweile auf die Fertigung solch einer Schiene spezialisiert.

Weiterführende Informationen findet man bei der Deutschen Gesellschaft für Zahnärztliche Schlafmedizin (DGZS) und dem diesjährigen DGZS Symposium, welches am 29. und 30. Oktober 2021 in digitaler Form stattfindet. www.dgzs.de/symposium/